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   BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 11/92   

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https://dejure.org/1992,11746
BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 11/92 (https://dejure.org/1992,11746)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1992 - AnwZ (B) 11/92 (https://dejure.org/1992,11746)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 11/92 (https://dejure.org/1992,11746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Begriff des Vermögensverfalls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 30/91

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft wegen Vorliegens der Vermutung

    Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 11/92
    Beweisanzeichen hierfür sind die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., z.B. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 30/91, 40/91 und 46/91; vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 = NJW 1991, 2083).

    Obwohl es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Widerrufsverfügung grundsätzlich auf den Zeitpunkt ihres Erlasses ankommt, kann im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine inzwischen eingetretene Besserung der Vermögenslage berücksichtigt werden, wenn hierdurch der Vermögensverfall zweifelsfrei weggefallen ist (st. Rspr., z.B. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 30/91, 40/91 und 46/91 - und vom 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 9/91 = BRAK-Mitt. 1991, 227).

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 11/92
    Beweisanzeichen hierfür sind die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., z.B. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 30/91, 40/91 und 46/91; vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 = NJW 1991, 2083).
  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 9/91

    Entziehung der anwaltlichen Zulassung bei Vermögensverfall - Vorbringen von

    Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 11/92
    Obwohl es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Widerrufsverfügung grundsätzlich auf den Zeitpunkt ihres Erlasses ankommt, kann im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine inzwischen eingetretene Besserung der Vermögenslage berücksichtigt werden, wenn hierdurch der Vermögensverfall zweifelsfrei weggefallen ist (st. Rspr., z.B. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 30/91, 40/91 und 46/91 - und vom 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 9/91 = BRAK-Mitt. 1991, 227).
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